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Betriebserfahrungszulage

ArbeitsrechtKollektiverträgeinfas 2011/66infas 2011, 206 Heft 5 v. 1.9.2011

Nach § 10 Z 1 Kollektivvertrag (KV) für das graphische Gewerbe - Mantelvertrag für Arbeiter ist für die Berechnung einer Betriebserfahrungszulage gemäß immer auf den Mindestwochenlohn abzustellen, der sich im Anfallszeitpunkt entsprechend der Einstufung aus den Lohntabellen ergibt. Diese Berechnungsgrundlage erhöht sich durch Gewährung einer Betriebserfahrungszulage nicht.

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