Der "OK-Vermerk" eines Telefax-Sendeberichts erbringt keinen (Anscheins-)Beweis für den Zugang beim Empfänger.
Der Arbeitnehmer war vom 10. 12. 2007 bis 29. 2. 2008 als Küchenhilfskraft bei der Arbeitgeberin beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch schriftliche Kündigung der Arbeitgeberin vom 15. 2. 2008.