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Behindertendiskriminierung - Fristenlauf

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2011, A 48infas 2011, 152 Heft 4 v. 1.7.2011

Das Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt aufgrund einer Diskriminierung muss binnen der jeweiligen Frist zur gerichtlichen Geltendmachung nach § 7k Abs 2 BEinstG eingeleitet werden, wenn sich daran die gerichtliche Geltendmachung anschließen soll.

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