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Diskriminierung - Zwangspensionierung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2011, A 49infas 2011, 154 Heft 4 v. 1.7.2011

Eine unmittelbare Diskriminierung einer Frau bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses kann nicht durch das Ziel, die Beschäftigung jüngerer Menschen zu fördern, gerechtfertigt werden.

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