Für die Beurteilung des Vergleichszeitpunkts ist nicht allein auf die Begründung einer Pflichtversicherung abzustellen, sondern die beiden Elemente - Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und Eintritt in die Pflichtversicherung sind zu kombinieren.
Für die Beurteilung des Vergleichszeitpunkts ist nicht allein auf die Begründung einer Pflichtversicherung abzustellen, sondern die beiden Elemente - Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und Eintritt in die Pflichtversicherung sind zu kombinieren.