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Betriebspension - Nachschusspflicht

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2011, A 38infas 2011, 121 Heft 3 v. 1.5.2011

Bei Zurückbleiben des Veranlagungserfolgs hinter dem Rechnungszins in einer Betriebsvereinbarung (BV) über eine zusätzliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung erstreckt sich die Nachschusspflicht des Arbeitgebers generell auf alle Pensionsleistungen - somit auch auf die unverfallbaren Anwartschaften ("Unverfallbarkeitsbetrag").

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