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BAGS-KV - Vordienstzeitenanrechnung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2011, A 19infas 2011, 69 Heft 2 v. 1.3.2011

Die Bestimmung des BAGS-KV (alt) "Die Anrechnung der Vordienstzeiten erfolgt nach einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von sechs Monaten" normiert keine Rückwirkung der Vordienstzeitenanrechnung.

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