Die Bestimmung des BAGS-KV (alt) "Die Anrechnung der Vordienstzeiten erfolgt nach einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von sechs Monaten" normiert keine Rückwirkung der Vordienstzeitenanrechnung.
Die Bestimmung des BAGS-KV (alt) "Die Anrechnung der Vordienstzeiten erfolgt nach einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von sechs Monaten" normiert keine Rückwirkung der Vordienstzeitenanrechnung.