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EFZ-Anspruch bei Arbeitgeberkündigung - neues Arbeitsjahr

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2011, A 18infas 2011, 68 Heft 2 v. 1.3.2011

Dem kranken Arbeitnehmer soll der volle EFZ-Anspruch auch dann gewahrt bleiben, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Arbeitsverhinderung erfolgt. Endet jedoch das Arbeitsverhältnis vor Beginn des neuen Arbeitsjahres, entsteht kein neuer EFZ-Anspruch.

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