Auf Basis des Regierungsübereinkommens 2008 und nachfolgender Sozialpartnerverhandlungen von März 2009 bis September 2010 erfolgten einige bedeutsame Änderungen des Arbeitsverfassungsgesetzes.
Neben Veränderungen beim aktiven und passiven Wahlalter zum Betriebsrat (BR) und Jugendvertrauensrat wurden Betriebsvereinbarungstatbestände und vor allem die Kündigungs- und Entlassungsanfechtung punktuell neu geregelt.