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Gelernter Kellner Nicht auf Sitzkassier Verweisbar

SozialrechtEntscheidungeninfas 2011, S 4infas 2011, 19 Heft 1 v. 1.1.2011

Die Tätigkeit des Sitzkassiers ist weitgehend als ungelernte Hilfsarbeitertätigkeit ohne Notwendigkeit von Fachkenntnissen zu qualifizieren.

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