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Beurteilung des Unfallversicherungsschutzes bei Gemischten Tätigkeiten

SozialrechtEntscheidungeninfas 2011, S 3infas 2011, 18 Heft 1 v. 1.1.2011

Ein Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine Tätigkeit auch wesentlich betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt war, ist, ob diese Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre.

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