Wird ein kollektivvertraglich zustehendes Jubiläumsgeld als Ganzes nicht ausbezahlt, handelt es sich um "laufendes Entgelt einschließlich Sonderzahlungen für die regelmäßige Arbeitsleistung" und nicht um "eine Differenz zwischen unterkollektivvertraglicher und kollektivvertraglicher Entlohnung". Somit gilt die sechsmonatige Sicherungsfrist.