Die Antragsmöglichkeit auf einen Bescheid betreffend die Pensionsanpassung ist kalendermäßig befristet. Bei der nächsten Anpassung ist von der rechtskräftig zuerkannten Leistung auszugehen.
Die Antragsmöglichkeit auf einen Bescheid betreffend die Pensionsanpassung ist kalendermäßig befristet. Bei der nächsten Anpassung ist von der rechtskräftig zuerkannten Leistung auszugehen.