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Bescheid Betreffend Pensionsanpassung

SozialrechtEntscheidungeninfas 2010, S 55infas 2010, 195 Heft 6 v. 1.11.2010

Die Antragsmöglichkeit auf einen Bescheid betreffend die Pensionsanpassung ist kalendermäßig befristet. Bei der nächsten Anpassung ist von der rechtskräftig zuerkannten Leistung auszugehen.

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