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Berechnung Einer Witwenpension und Nachfolgende Einkommensänderung

SozialrechtEntscheidungeninfas 2010, S 54infas 2010, 195 Heft 6 v. 1.11.2010

Gegen den Umstand, dass eine Änderung des eigenen Einkommens nach der Zuerkennung der Hinterbliebenenpension zu keiner Änderung der Pensionsleistung führt, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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