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Frage des Tätigkeitsschutzes Bei Gleichzeitiger Ausübung Mehrerer Tätigkeiten

SozialrechtEntscheidungeninfas 2010, S 53infas 2010, 194 Heft 6 v. 1.11.2010

Wenn gleichzeitig mehrere Tätigkeiten ausgeübt werden, ist für die Charakterisierung als "eine Tätigkeit" die Gesamttätigkeit maßgeblich.

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