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Abgrenzung Freies/Echtes Dienstverhältnis - Vortragende

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 58infas 2010, 156 Heft 5 v. 1.9.2010

Die Vorgabe eines bestimmten Kursinhalts und definierter Kursziele, die Verwendung beigestellter Lehrmittel und die Abhaltung der Kurse in den Räumen des Veranstalters sind für sich allein nicht geeignet, die persönliche Abhängigkeit einer Vortragenden zu begründen.

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