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Schwangerschaft, Fehlende Beschäftigungsbewilligung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 57infas 2010, 154 Heft 5 v. 1.9.2010

Ein Arbeitsvertrag, der ohne Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung zwischen einem inländischen Arbeitgeber und einem ausländischen Arbeitnehmer geschlossen wird, ist gemäß § 879 ABGB nichtig. Auf einen besonderen Kündigungsschutz kann nicht Bedacht genommen werden.

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