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Änderungskündigung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 56infas 2010, 153 Heft 5 v. 1.9.2010

Die Anwendung einer richtig erkannten Rechtslage auf den konkreten Einzelfall - nämlich dass bei einer bestimmten Änderungskündigung nur eine geringe Einkommensbelastung vorliegt - stellt im Allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar, die die Zulässigkeit der Revision rechtfertigen könnte.

Die außerordentliche Revision wurde mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

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