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Betriebsübergang - KV-Wechsel, Betriebspension

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 46infas 2010, 122 Heft 4 v. 1.7.2010

Im Falle eines Kollektivvertrags-(KV-)wechsels kraft Betriebsübergangs kommt es zu einer vollständigen Ablösung des Veräußerer-KV durch den Erwerber-KV und zu keiner fragmentarischen Weitergeltung des ersteren.

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