Eine nationale Bestimmung, wie § 622 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach Betriebszugehörigkeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Berechnung der Vordienstzeiten für die Ermittlung der Dauer der Kündigungsfrist unberücksichtigt bleiben, stellt eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters dar.
EuGH 19. 1. 2010, RS C-555/07 Seda Kücükdeveci/Swedex GmbH&CoKG