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Kündigungsanfechtung - besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 74infas 2008, 172 Heft 5 v. 1.9.2008

§ 29 KVI bewirkt bei Vorliegen eines zulässigen Grundes (Anspruch auf Alterspension) keinen besonderen Kündigungsschutz. Bei Einhaltung einer fünfeinhalbmonatigen Kündigungsfrist kann von einer "überraschenden" Auflösung nicht die Rede sein.

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