Die auf den Zeitraum nach Konkurseröffnung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses entfallenden und "verdienten" Sonderzahlungsanteile stellen eine Masseforderung dar. Dies gilt aber nicht für jene Teile, auf die zwar ein arbeitsvertraglicher Anspruch besteht, die aber mangels aufrechten Bestands eines Dienstverhältnisses nicht mehr verdient werden können.