Es ist nicht zulässig, zwingend zustehende Mindestansprüche - wie zB Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration - in Form eines "Ergebnisbeteiligungsmodells" vom Gehalt abzuziehen.
Es ist nicht zulässig, zwingend zustehende Mindestansprüche - wie zB Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration - in Form eines "Ergebnisbeteiligungsmodells" vom Gehalt abzuziehen.