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Gültigkeit einer Vereinbarung gemäss § 20 Abs 3 AngG

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 38infas 2008, 91 Heft 3 v. 1.5.2008

Gemäß AngG kann es zu einer vertraglichen Erweiterung der Arbeitgeber-Kündigungstermine von 4 auf

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bis zu 24 pro Jahr kommen. Wenn das Gesetz selbst diese Art der Regelung ausdrücklich einräumt, kann wohl von einer Ungültigkeit einer diesbezüglichen Vereinbarung nicht gesprochen werden.

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