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Kündigungsschutz des § 15 Abs 3 AVRAG - pensionsnahe Jahrgänge

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 33infas 2008, 84 Heft 3 v. 1.5.2008

§ 15 Abs 3 AVRAG umfasst nur den Schutz pensionsnaher Jahrgänge und bietet keinen anhaltenden Schutz für ältere ArbeitnehmerInnen.

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