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Ordinationshilfe bei Zahnarzt - Rückersatz der Ausbildungskosten

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 34infas 2008, 86 Heft 3 v. 1.5.2008

War das Gehalt der Arbeitnehmerin mehr als doppelt so hoch wie die kollektivvertragliche Entlohnung einer Ordinationshilfe im ersten Ausbildungsjahr, kann von einem "geringeren" Arbeitsentgelt, ähnlich einer Lehrlingsentschädigung nicht gesprochen werden; von einer analogen Anwendung des BAG ist nicht auszugehen.

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