Im vorliegenden Fall äußerte sich der Gerichtshof erstmals zur Frage, inwieweit Arbeitskämpfe von den Grundfreiheiten des Binnenmarktes erfasst werden. Auch rein autonome kollektive Maßnahmen können die Grundfreiheiten beschränken. Sie können jedoch durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses wie etwa den Arbeitnehmerschutz gerechtfertigt sein. […]
Zu Frage 1