Der EuGH hat in seinem Urteil vom 1. 4. 2008 (Rs C-267/06 , Tadao Maruko gg. Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen) einen wichtigen Schritt zur Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen LebenspartnerInnen vorgenommen. Der EuGH stellte fest, dass gleichgeschlechtliche LebenspartnerInnen einen Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente aus einem berufsständischen Versorgungssystem haben können.