Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien wurde um ihre Rechtsansicht bezüglich möglicherweise eingetretener Veränderungen von Betrieben der österreichischen Tochter eines internationalen Konzerns ersucht, sowie um die Beurteilung von daraus sich eventuell ergebenden Haftungsrisiken für Betriebsratsmitglieder.