Ende Jänner wurde im Nationalrat das Bundesverfassungsgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen zur Förderung der Legalisierung der Pflege und Betreuung in Privathaushalten erlassen werden (Pflege-VerfassungsG), BGBl I 2008/43 beschlossen. Es wird eine Übergangsphase geschaffen, in der noch keine Verwaltungsstrafen verhängt werden und ein Anreiz geschaffen, die Anmeldung zur Sozialversicherung vorzunehmen.