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Pflege-Verfassungsgesetz

SozialrechtMonika Weißensteinerinfas 2008, 63 Heft 2 v. 1.3.2008

Ende Jänner wurde im Nationalrat das Bundesverfassungsgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen zur Förderung der Legalisierung der Pflege und Betreuung in Privathaushalten erlassen werden (Pflege-VerfassungsG), BGBl I 2008/43 beschlossen. Es wird eine Übergangsphase geschaffen, in der noch keine Verwaltungsstrafen verhängt werden und ein Anreiz geschaffen, die Anmeldung zur Sozialversicherung vorzunehmen.

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