Entscheidend für die Zuschussberechtigung ist die Zahl der im Unternehmen beschäftigten DienstnehmerInnen.
Mit der Einführung der Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung wollte der Gesetzgeber kleine und mittelgroße Unternehmen fördern.
Bei der Ermittlung der DienstnehmerInnenzahl ist daher nicht auf die Anzahl der im Betrieb beschäftigten ArbeitnehmerInnen abzustellen, sondern auf die Zahl der ArbeitnehmerInnen im gesamten Unternehmen. Damit soll verhindert werden, dass ein Unternehmen, das über eine Reihe von Betrieben verfügt, die einzeln den Förderkriterien unterliegen würden, tatsächlich aber in Summe mehr als 51 ArbeitnehmerInnen im Unternehmen beschäftigt, diese Förderung für Klein- und Mittelbetriebe in Anspruch nehmen kann.