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Wirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung - Vorfrage

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 25infas 2008, 60 Heft 2 v. 1.3.2008

Die Frage der Wirksamkeit der Zustimmungserklärung des Betriebsrates zur Kündigung stellt lediglich eine Vorfrage im Kündigungsanfechtungsverfahren nach § 105 ArbVG dar, da Rechtshandlungen nicht erfolgreich zum Gegenstand einer Feststellungsklage iSd § 228 ZPO gemacht werden können.

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