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Insolvenz-Ausfallgeld - Überstunden vor Ausgleichseröffnung - Zeitguthaben - Gesicherter Zeitraum

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 23infas 2008, 56 Heft 2 v. 1.3.2008

Zeitguthaben sind gemäß § 3a Abs 1 IESG gesichert, wenn sie sich im Sicherungszeitraum gemäß § 19f AZG in eine Geldforderung umwandeln. Wird der Geldanspruch erst nach Ausgleichseröffnung fällig, steht der Umstand, dass der Arbeitnehmer der Austrittsobliegenheit nicht entspricht, der Sicherung seiner Ansprüche nicht entgegen.

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