vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Insolvenz-Ausfallgeld - Übertritt in Abfertigung neu

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 22infas 2008, 55 Heft 2 v. 1.3.2008

Die Übertragungsvariante gemäß § 47 Abs 3 BMVG bedeutet das völlige Verlassen des Systems "Abfertigung alt" und den gänzlichen Umstieg in das System "Abfertigung neu", sodass ein Verlust der Ansprüche unabhängig von der Beendigungsart nicht mehr in Frage kommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!