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Entlassung eines Lehrlings nach § 15 Abs 3 lit c BAG

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 20infas 2008, 51 Heft 2 v. 1.3.2008

Gerade bei noch jugendlichen Lehrlingen ist es erforderlich, dass ihnen der Ernst der Situation in Bezug auf das Lehrverhältnis entsprechend deutlich vor Augen geführt wird; allerdings ist es zur Begründung der Tatbestandsmäßigkeit des § 15 Abs 3 lit c BAG nicht erforderlich, dass mit den Ermahnungen auch eine Androhung der Entlassung verbunden wird.

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