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Abfertigung - Zeitgleicher Zugang von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 19infas 2008, 51 Heft 2 v. 1.3.2008

Kündigt der Arbeitgeber das Dienstverhältnis zum 23. 11. und der Arbeitnehmer gleichzeitig das Dienstverhältnis zum 24. 11., so endet das Arbeitsverhältnis am 23. 11. durch Arbeitgeberkündigung unter Wahrung des Abfertigungsanspruches.

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