Häufig geht es in der Beratung um folgende Frage: Welche Rechte stehen dem Betriebsrat zu, wenn er gemäß § 89 Z 1 Satz 1 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) Einsicht in die Aufzeichnungen des Betriebes über die Bezüge der ArbeitnehmerInnen nehmen möchte? Welche Aufzeichnungen sind vom Einsichtsrecht umfasst und in welcher Form sind diese dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellen?