Durch Novellierung des Arbeitslosenversicherungs-, Insolvenzentgeltsicherungs-, Allgemeinen Sozialversicherungs- und Betrieblichen Mitarbeiter- (neu: und Selbständigen-)vorsorge- und Arbeiterkammergesetzes treten mit 1. 1. 2008 für freie DienstnehmerInnen viele sozialrechtliche Verbesserungen in Kraft.
Freie DienstnehmerInnen haben künftig Anspruch auf