Mit der Novelle vom 13. 11. 2007, BGBl I 2007/76, wurden die Gestaltungsmöglichkeiten beim Kinderbetreuungsgeld erweitert. Die Bestimmungen treten mit 1. 1. 2008 in Kraft.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Eltern können zwischen 3 Varianten des Kinderbetreuungsgeldes wählen.