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Förderung der 24-Stunden-Betreuung

SozialrechtMonika Weissensteinerinfas 2007, 153 Heft 5 v. 1.9.2007

Ebenfalls am 1. 7. 2007 in Kraft getreten sind eine Novelle zum Bundespflegegeldgesetz (BPGG) und die darauf basierenden Richtlinien des BM für Soziales und Konsumentenschutz zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung daheim.

In das BPGG wird ein neuer § 21b zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung eingefügt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Förderung ist:

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