Am 29. 6. 2007 wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2007/31) das Sozialrechts-Änderungsgesetz (SRÄG 2007) kundgemacht. Es enthält die 67. Novelle zum ASVG, die 4. Novelle zum Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) sowie die 32. Novelle zum Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und die 32. Novelle zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG). Teil 1 kommt jeweils aus dem BM für Gesundheit, Familie und Jugend, Teil 2 aus dem BM für Soziales und Konsumentenschutz - hier sind vor allem die Anmeldung vor Arbeitsantritt und Verbesserungen im Pensionsrecht hervorzuheben. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen kurz dargestellt.