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Insolvenz-Ausfallgeld - Arbeitnehmereigenschaft eines gewerberechtlichen Geschäftsführers

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2007, A 55infas 2007, 137 Heft 5 v. 1.9.2007

Stand die Zurverfügungstellung der Gewerbeberechtigung im Vordergrund und nicht ein zeit- und weisungsgebundenes Verhalten, fällt der gewerberechtliche Geschäftsführer nicht unter den Arbeitnehmerbegriff des Arbeitsvertragsrechts und gebührt ihm daher kein Insolvenz-Ausfallgeld.

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