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Sechsmonatsfrist gemäss § 3a Abs 1 IESG bei gerichtlicher Geltendmachung während des Karenzurlaubes - Richtlinienkonformität

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2007, A 56infas 2007, 138 Heft 5 v. 1.9.2007

Einer Arbeitnehmerin, die während des Karenzurlaubes am 27. 5. 2005 eine Klage gegen ihren Arbeitgeber einbringt, über dessen Vermögen später ein Konkursverfahren abgelehnt wird, gebührt Insolvenz-Ausfallgeld ab 28. 11. 2004.

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