Einer Arbeitnehmerin, die während des Karenzurlaubes am 27. 5. 2005 eine Klage gegen ihren Arbeitgeber einbringt, über dessen Vermögen später ein Konkursverfahren abgelehnt wird, gebührt Insolvenz-Ausfallgeld ab 28. 11. 2004.
Einer Arbeitnehmerin, die während des Karenzurlaubes am 27. 5. 2005 eine Klage gegen ihren Arbeitgeber einbringt, über dessen Vermögen später ein Konkursverfahren abgelehnt wird, gebührt Insolvenz-Ausfallgeld ab 28. 11. 2004.