Die Verjährung der Ansprüche einer Arbeitnehmerin vernichtet auch das Recht der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt (GAW) im Einzelprüfungsverfahren.
Die Verjährung der Ansprüche einer Arbeitnehmerin vernichtet auch das Recht der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt (GAW) im Einzelprüfungsverfahren.