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Beschäftigung während der Karenz, Mutterschaftsaustritt

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2007, A 53infas 2007, 131 Heft 5 v. 1.9.2007

Die Beurteilung der Auswirkungen einer Beschäftigung in der Karenz über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus ist strittig. Für den Fall, dass länger als nach § 15e Abs 2 MSchG zulässig über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet wird, normiert das Gesetz nämlich keine Rechtsfolgen.

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