Die Verfallsklausel im KV für Handelsarbeiter umfasst auch Ansprüche, deren Fälligkeit erst mit dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eintritt.
Die Verfallsklausel im KV für Handelsarbeiter umfasst auch Ansprüche, deren Fälligkeit erst mit dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eintritt.