Der Gesamtbetriebsrat einer Tochtergesellschaft eines weltweit operierenden Konzerns hat ein Auskunftsrecht gegenüber dieser "fiktiven" Konzernleitung über die durchschnittliche Gesamtzahl der in zB Österreich Beschäftigten, der dort zum Konzern gehörenden Betriebe, die Struktur der Unternehmensgruppe sowie die Namen und Anschriften der in den Unternehmen vorhandenen Arbeitnehmervertretungen.