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Betriebsübergang - unbefristeter Kündigungsschutz

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2007, A 37infas 2007, 92 Heft 4 v. 1.7.2007

Wenn auch § 3 AVRAG keine ausdrückliche Regelung über ein Kündigungsverbot enthält, so ist dennoch ein solches Kündigungsverbot zur Erreichung des Schutzzwecks der Betriebsübergangs-RL geboten. Kündigungen, die ihren tragenden Grund im Betriebsübergang haben, sind nichtig gemäß § 879 ABGB. Es gibt keine normative Grundlage für die Annahme einer Befristung des Kündigungsschutzes. Die zeitliche Komponente ändert per se nichts an dieser Sittenwidrigkeit, sofern die Kündigung - gleichgültig in welchem zeitlichen Abstand zum Betriebsübergang - wegen des Betriebsübergangs erfolgt.

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