vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Altersteilzeit - Frage der Berücksichtigung des Zuschlags gemäss § 19e AZG und des Lohnausgleichs bei Stundenguthaben

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2007, A 31infas 2007, 71 Heft 3 v. 1.5.2007

Betreffend Altersteilzeit kann der Kollektivvertrag (KV) eine von § 19e Abs 2 AZG gänzlich abweichende Regelung treffen und auch den Zuschlag für Guthaben an Normalarbeitszeit zur Gänze ausschließen. Ebenso ist es möglich, den Lohnausgleich an die Bedingung des Altersteilzeitgeldes zu knüpfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!