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Kollektivvertrag für Versicherungsunternehmen Innendienst (Ang) - Kündigungsentschädigung, Fristunterbrechung des § 34 AngG

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2007, A 30infas 2007, 70 Heft 3 v. 1.5.2007

Die Frist des § 34 AngG ist auch auf solche Ansprüche anzuwenden, die nach § 29 Abs 7 Kollektivvertrags für Angestellte in Versicherungsunternehmen im Innendienst (KVI) über Verlangen des Angestellten an die Stelle der Kündigungsentschädigung treten sollen; hat der Angestellte aber ohnehin einen unter die Frist des § 34 AngG fallenden "Ersatz" für den "Ersatzanspruch" nach § 29 AngG geltend gemacht, so unterbricht dies auch die Frist des § 34 AngG für den eigentlichen Ersatzanspruch nach § 29 AngG.

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